Die Angaben zum Fahrzeughalter müssen immer den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen. Auch bei Straßenumbenennungen und Änderungen aufgrund der Gemeindegebietsreform müssen der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I korrigiert werden.
Änderungen aufgrund von Gemeindegebietsreformen, Straßenumbenennungen sind kostenlos.
Bei Namensänderungen: Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Bei Änderung der Wohnanschrift (gleicher Halter) Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I. Hauptuntersuchung muss nachgewiesen werden, Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate -, Vollmacht bei Vertretung
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr
Achtung: Aus Kapazitätsgründen kann der Markenspender für die Anmeldung bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle