Altlastenauskunft

Zuständig

Beschreibung

Boden- und Grundwasserbelastungen durch Altablagerungen und Altstandorte können erhebliche Auswirkungen auf den Wert sowie die aktuelle und zukünftige Nutzbarkeit von Grundstücken haben. Diese reichen von erhöhten Entsorgungskosten für belasteten Erdaushub bis hin zu umfangreichen, kostenintensiven Sanierungsmaßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr.

Laut § 4 Bundes-Bodenschutzgesetz können zur Sanierung einer Altlast außer dem Verursacher auch dessen Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer oder der ehemalige Grundstückseigentümer verpflichtet werden. Daher ist im Rahmen des Grundstücksverkehrs (Kauf, Pacht, Miete, Wertermittlung) sowie bei geplanten Umnutzungen (Bebauung, Abbruch, Nutzungsänderung) ein Antrag auf Auskunft zur Altlastensituation bei der Unteren Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises Teltow-Fläming sinnvoll. Lässt sich auf Basis der Altlastenauskunft ein erhöhtes Gefährdungspotential erkennen, können finanzielle Risiken durch eine sogenannte "Altlastenklausel" im Kaufvertrag und durch vorherige Bodenuntersuchungen minimiert werden.

Hinweise

Auf Basis unserer Daten- und Aktenbestände recherchieren wir die entsprechenden Informationen und erstellen für Sie die Altlastenauskunft. Wenn uns der Grund für die Anfrage bekannt ist, werden nicht nur die vorliegenden Daten genannt, sondern auch einzelfallspezifische Empfehlungen zum weiteren Vorgehen formuliert (zum Beispiel sind Untersuchungen erforderlich, welche chemischen Parameter müssen untersucht werden, welche Gutachter sind in der Region tätig).

Bitte beachten Sie

Gemäß § 3 Absatz 1 UIG in Verbindung mit § 1 BbgUIG hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei einer Behörde vorhanden sind. Dies gilt nur eingeschränkt für personenbezogene Daten, durch deren Bekanntwerden schutzwürdige Interessen von Betroffenen beeinträchtigt würden. Sollten Sie also nicht selbst Eigentümer/in, Verfügungs- oder Nutzungsberechtigter/-berechtigte der betreffenden Liegenschaft sein, müssen Sie eine entsprechende Einverständniserklärung des Eigentümers/der Eigentümerin vorlegen

Notwendige Unterlagen

- formloser schriftlicher Antrag mit Grund der Anfrage;
- Name und Anschrift des Antragstellers;
- Angaben zu dem Grundstück (Gemarkung, Flur, Flurstück, Ort, Straße, Hausnummer);
- soweit vorhanden Lageplan mit Kennzeichnung oder Flurkartenauszug;
- Telefonnummer für eventuelle Rückfragen

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG), vom 17. März 1998 (BGBl. I Seite 502), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung vom 27. September 2017 (BGBl. I Seite 3465) geändert worden ist

Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG), vom 6. Juni 1997(GVBl.I/97, [Nummer 5], Seite40), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 7 des Gesetzes vom 25. Januar 2016

Umweltinformationsgesetz (UIG), vom 27. Oktober 2014 (BGBl. I Seite 1643), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2808) geändert worden ist

Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIG), vom 26. März 2007(GVBl.I/07, [Nummer 6], Seite74), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Juli 2015 (GVBl.I/15, [Nummer 19])

Gebühren

Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Ansonsten richtet sich die Höhe der Gebühr nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand.

Links

Ansprechpersonen

Frau K. Braune
Sachbearbeiterin Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2408 03371 608 9170

Frau I. Rüder
Sachbearbeiterin Altlasten und Haftungsfreistellung (Altlasten auf zivilen Flächen)
Zimmer: A3.3.04

03371 608 2411 03371 608 9170

Herr A. Isenberg
Sachbearbeiter Wasser- und Bodenschutz (Altlasten auf ehemalig militärisch genutzten Flächen)
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2406 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)