Personen, die erstmalig im Lebensmittelgewerbe arbeiten wollen bzw. gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben, müssen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen.
Die Bescheinigung umfasst eine mündliche und schriftliche Belehrung zu Hinderungsgründen für Ausübung der Tätigkeit und zu gesetzlichen Tätigkeitsverboten.
Diese Belehrungen finden in der Regel immer Dienstag und Donnerstag in Luckenwalde statt.
Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist erforderlich (03371 608 3820)
Die Veranstaltung dauert ca. 1,5 Stunden, die Teilnahme und kostet 45 Euro.
Bei Personen, die noch nicht 18 Jahre sind, ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Hier ist der Anamnesebogen für Schülerpraktika zu verwenden und ausgefüllt mitzubringen.
Für ausländische Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gibt es Sondertermine. Teilnehmer/-innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen bringen bitte eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit, da andernfalls eine Belehrung nicht stattfinden kann.
Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter sein als drei Monate.
Personalausweis, bei Schülerpraktikum den Praktikumsvertrag, ggf. Arbeitserlaubnis
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
45 Euro gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 19. April 2017 (GVBl. II Nr. 23), Tarifstelle 7.8.4.1.
Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3820 03371 608 9050 diana.hausdorf@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle