Gefährliche Hunde

Zuständig

Beschreibung

Im Land Brandenburg ist das Halten und Führen von Hunden in der Hundehalterverordnung geregelt. Insbesondere die Anzeige- und Kennzeichnung von Hunden, das Halten und Führen von gefährlichen Hunden, Leinenpflicht und Maulkorbzwang, Mitnahmeverbotsregelungen, Zucht, Ausbildung und Abrichten von Hunden sind in dieser Verordnung geregelt.

Hinweise

Für die Durchführung und Überwachung dieser Verordnung sind die örtlichen Ordnungsämter der Kommunen zuständig. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr zuständiges Ordnungsamt.

Bitte beachten Sie

Diese Verordnung regelt nicht die Haltungsanforderungen von Hunden nach dem Tierschutzgesetz bzw. der Tierschutz-Hundeverordnung.

Rechtliche Grundlagen

Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg

Ansprechpersonen

Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2211 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)