Gewässerschutzbeauftragte

Zuständig

Beschreibung

Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 Kubikmeter Abwasser einleiten dürfen, haben einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen.
Dieser berät den Benutzer und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für den Gewässerschutz bedeutsam sein können. Er überwacht die Einhaltung der Vorschriften, Bedingungen und Auflagen und führt regelmäßige Kontrollen durch, um den ordnungsgemäßen Betrieb und die Funktionsfähigkeit der Anlage sicher zu stellen.

Hinweise

Die zuständige Wasserbehörde kann die Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten einschränken, erweitern oder näher regeln.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§§ 64 und 65 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau P. Krätzsch
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Schmutzwasser)
Zimmer: A5.3.14

03371 608 2608 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)