Für die Überführung einer Leiche ins Ausland muss zuvor eine gesundheitsbehördliche Genehmigung erfolgen. Die Prüfung der Unterlagen und Ausstellung der Genehmigung erfolgt durch das Gesundheitsamt am Sterbeort.
Vereinbaren Sie mit der zuständigen Ansprechperson vorab telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Zum vorab vereinbarten Termin sind mitzubringen:
- formloser Antrag
- Totenschein (vertraulicher Teil)
- bei „nicht natürlichem" Tod oder „nicht aufgeklärter" Todesursache, Vorlage des Beerdigungsscheins der
Staatsanwaltschaft (in Kopie)
- Bescheinigung der zweiten amtsärztlichen Leichenschau
- Einsargungsbescheinigung
- Ausweis oder Pass des Verstorbenen bzw. Kopie
- Sterbeurkunde (Kopie)
- Internationale Sterbeurkunde vom zuständigen Standesamt (Original und Kopie)
- Vollmacht des Angehörigen für das Bestattungsinstitut
Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Bestattungsgesetz- BbgBestG)
Die Gebühr beträgt 82,00€.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
Es ist bisher nur eine Barzahlung möglich.
Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3831 03371 608 9050 Nadine.Kaethe@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle