Motorsportveranstaltungen

Zuständig

Beschreibung

Motorsportveranstaltungen sind Sportveranstaltungen, bei denen Land- und Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren eingesetzt werden. Die Veranstaltungen sind darauf ausgerichtet, dass die Teilnehmer eine Leistung erbringen und ein Leistungsvergleich stattfindet.
Eine Ausnahmezulassung wird für Motorsportveranstaltungen benötigt, die nicht auf einer Motorsportanlage und unabhängig vom jeweiligen Veranstalter oder von der Motorsportart an bis zu 4 Tagen jährlich auf der gleichen Fläche oder im gleichen Gebäude stattfinden.

Notwendige Unterlagen

Antragsunterlagen sind im Umweltamt erhältlich

Rechtliche Grundlagen

§ 3 Absatz 6 Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG

Gebühren

§ 3 Absatz 6 Landesimmissionsschutzgesetz - LImschG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV

Ansprechpersonen

Herr T. von Wrycz Rekowski
Sachbearbeiter datentechnische Umweltinformation
Zimmer: A5.3.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2305 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)