In seiner Sitzung am 18.3.2024 hat der Kreisausschuss des Landkreises Teltow-Fläming die Zuschüsse zu Maßnahmen der Denkmalpflege nach seiner Förderrichtlinie für 2024 beschlossen. Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen an acht verschiedenen denkmalgeschützten Gebäuden. Dabei sind Wohnhäuser, ein Schulgebäude, eine Kirche und ein Gutshaus. Nachdem der Haushalt des Landkreises für 2024 mittlerweile in Kraft gesetzt ist, können nun Fördermittel in Höhe von über 40.000 € ausgereicht werden.
„Die Denkmaleigentümer können mit den Sanierungsmaßnahmen nun deutlich früher im Jahr als in der Vergangenheit beginnen und haben früher Planungssicherheit im Hinblick auf die zu erwartende Förderung“, freut sich die zuständige Beigeordnete Dietlind Biesterfeld. Grund dafür sei, dass die Antragsfrist mit der neuen Förderrichtlinie vorverlegt wurde. "Die entsprechende Änderung der Förderrichtlinie hat sich also schon bewährt, denn die Denkmaleigentümer möchten, wie andere Bauherrschaften auch, ihre Maßnahmen in der Gutwetterperiode umsetzen, wozu ab dieser Förderperiode mehr Zeit bleibt. Zudem müssen die Maßnahmen nach der Richtlinie auch im selben Jahr abgeschlossen sein."
Dietlind Biesterfeld empfiehlt Denkmaleigentümern rechtzeitig und damit bis zum 30. November 2024 die Anträge für das Folgejahr zu stellen. Informationen dazu sind auf der Internetseite des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht:
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