Den Krisenstab Corona des Landkreises erreichen derzeit viele Fragen zu den aktuellen Auflagen und Empfehlungen für den Gastronomiebetrieb im Land Brandenburg. Dazu folgende Erläuterungen und Hinweise:
Ab 15. Mai 2020 dürfen Gaststätten in Brandenburg von 6 Uhr bis 22 Uhr für den Publikumsverkehr öffnen, wenn zubereitete Speisen angeboten werden. Geregelt ist diese Ausnahme in § 8 Absatz 4 der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung. Zu beachten ist, dass die Betreiberin oder der Betreiber die Hygieneregeln nach § 3 der SARS-CoV-2-EindV einhält.
Die Kunden, das Personal und die Betreiberin oder der Betreiber der Gaststätte haben die allgemeinen Hygieneregeln und -empfehlungen des Robert Koch-Institus und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Vorbeugung von Infektionen zu beachten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf der Grundlage einer angepassten Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept umzusetzen. Neben den Hygieneregelungen und -empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zum Infektionsschutz sind auch die Vorgaben und Hinweise der Arbeitsschutzbehörde und des zuständigen Unfallversicherungsträgers zum Arbeitsschutz zu beachten. So sind Maßnahmen zu treffen:
Das Konzept muss auch eine maximale Personenzahl enthalten (Kunden sowie Personal). Aus der Verordnung ergibt sich auch, dass an einem Tisch nur Personen aus maximal zwei Haushalten gleichzeitig speisen dürfen. Das gilt aktuell auch für größere Feierlichkeiten wie Hochzeiten, Goldene Hochzeiten, Jugendweihen, Konfirmationen, Geburtstage oder ähnliches.
Die Einhaltung der Hygieneregelungen, -empfehlungen und Kontaktbeschränkungen muss bei den Kunden und beim Personal sichergestellt werden.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg e. V. (DEHOGA Brandenburg) hat in Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern in Brandenburg eine Empfehlung zur Umsetzung der aktuellen, in dieser Form bis zum 5. Juni 2020 geltenden Fassung der Eindämmungsverordnung, verfasst und auf seinen Internetseiten veröffentlicht.
Im Internetauftritt der DEHOGA Brandenburg sind zu finden:
Der unten angeführte Link verweist auf den DEHOGA-Internetauftritt.
Bei der Beantwortung von noch offenen Fragen steht das Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming unbürokratisch unter der E-Mailadresse ordnungsamt@teltow-flaeming.de zur Verfügung.
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
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Freitag, 2. Mai 2025
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