Landwirte: ELER-Förderung

Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen – jetzt Anträge für 2025 stellen

ELER ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die nachhaltige und standortangepasste Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird im Land Brandenburg weiterhin gefördert. Unter dem Gesichtspunkt für mehr Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz werden wieder verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten.

Herbstantragstellung

Folgende Anträge können für das Jahr 2025 gestellt werden:

Förderanträge für ein Jahr (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025)

  • FP 810 Extensive Grünlandbewirtschaftung (nur in Kombination mit FP 3110 oder FP 3130)
  • FP 860 Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen
  • FP 870 Erhaltung tiergenetischer Ressourcen

Förderanträge für 4 Jahre (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028) bzw. Erweiterungs- und Ersetzungsanträge für 4 Jahre

  • FP 3110 Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP 3180  Bindung 2182, Einzelfälle FP 50 Bindung 11Z, Ökoregelung [ÖR] 4 aus der 1. Säule)
  • FP 3120 Naturschutzorientierte Beweidung (nur Bindung 2121 und 2123 Beweidung mit Schafen, Ziegen und Pferden)
  • FP 3130 Moorbodenschutzmaßnahmen (Zusatzbindungen zur Kombination mit Grundförderung FP 810 Bindung 711, FP 3180 Bindung 2182, FP 50 Bindung 11Z, ÖR 4 aus der 1. Säule)
  • FP 3140 Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland
  • FP 3150 Erhalt und Pflege von Streuobstbäumen
  • FP 3180 Ökologischer Landbau (vormals FP 880) hier nur Förderantrag möglich, keine Erweiterung
  • FP 3190 Wasserqualität
  • FP 3200 Wasserrückhalt in der Landschaft
  • FP 3210 Naturschutzorientierte Ackernutzung (nur Bindung 2215 und 2216)
  • FP 3220 Umsetzung Kooperativer Klima- und/oder Biodiversitätsmaßnahmen
  • FP 3230 Bodenschutz – Anbau großkörniger Leguminosen (nicht für Ökobetriebe)

Verlängerungsanträge für ein Jahr (1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025)

FP 890 Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen) für das Erstantragsjahr 2020

Weitere Informationen zu den Förderrichtlinien

Erläuterungen zu einzelnen Förderprogrammen

Ersetzungsantrag für die Förderprogramme 3xxx

Voraussetzungen:

  • Es besteht bereits eine Verpflichtung.
  • Die beabsichtigte Flächenerweiterung beträgt mehr als 20 Prozent der ursprünglichen Verpflichtungsfläche.
  • Ein neuer 4-jähriger Verpflichtungszeitraum beginnt.
  • Die neuen Parzellen werden mit der 2xxx-Bindung (Erstantragsjahr 2025) und die ursprünglichen Parzellen mit der 3xxx-Bindung (zum Beispiel Erstantragsjahr 2024) gekennzeichnet.

FP 3110 (Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung)

Ab 2024 gibt es drei neue Kulissen:

  • „Verzicht auf jegliche Düngung oder Nutzungspause“ – Bindung 2111A/3111A, 2114/3114
  • „Mahdverfahren/ Beweidung“ – Bindung 2111B/3111B, 2111C/3111C, 2115/3115, 2116/3116
  • "Späte Nutzungstermine auf Grünland“ Bindung 2112/3112, 2113/3113

Für Nutzungstermine im FP 3110 (Bindungen 2112, 2113, 2114) muss der Antragstellende dem Landwirtschaftsamt einmalig für den Verpflichtungszeitraum einen Bestätigungsvermerk der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bis zur Bewilligung des Förderantrages vorlegen (gemäß Nr. II A 3.2. der Richtlinie AUKM Biodiversität und Bodenschutz).
Die Kulisse „Natura-2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope“ gilt weiterhin für die Flächen mit dem Antragsjahr 2023.

FP 3120 (Naturschutzorientierte Beweidung)

Die Erstellung von Nutzungsplänen durch die UNB ist gemäß Nr. II B 6.3. der Richtlinie AUKM Biodiversität und Bodenschutz eine Kann-Bestimmung. Aus diesem Grund sind der UNB neue Flächen mitzuteilen und die UNB entscheidet, ob ein Nutzungsplan erforderlich ist. Die Nutzungspläne sind dem Landwirtschaftsamt zu übergeben. Auch wenn kein Nutzungsplan für die beantragten Flächen von der UNB vorgegeben wurde, wird um Mitteilung an das LWA gebeten (Hintergrund: UNB hat die Flächen gesehen).

FP 3180 (Ökologischer Landbau, vormals FP 880)

Bei einer Neuantragstellung (Flächen wurden noch nicht im Ökologischer Landbau gefördert) muss eine vertragliche Vereinbarung mit einer anerkannten Öko-Kontrollstelle eingereicht werden.

Öko-Kontrollstellen

Alle Flächen aus 2024, die eine Öko-Bindung am Schlag hatten, werden im ELER-Antrag 2025 mit der neuen Öko-Bindung vorgetragen.
Brachen werden im Jahr 2025 nicht gefördert!

FP 3200 (Wasserrückhalt in der Landschaft)

Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrages ist die Vorlage eines Nutzungskonzeptes, welches auf Initiative der durch das MLUK beauftragen Niedrigwasserkoordinatoren entstanden ist.
Ansprechpartner können beim Landwirtschaftsamt erfragt werden.

FP 3220 (Kooperative AUMK)

Förderung neuer Kooperativen (KOOP) sind ab 2025 nur für ausgewählte Projekte zugelassen. Diese hatten unter anderem bis 15.09.2024 ein Fachkonzept beim MLUK einzureichen.
Erweiterungen von KOOP hinsichtlich neuer Flächen oder Mitglieder sind möglich.

FP 890 (Blüh- und Ackerrandstreifen)

Es sind keine Erweiterungen möglich. Der Verpflichtungsumfang sollte beibehalten werden.
Im Falle der Verlängerung der Bindung 892/Mehrjährige Blühstreifen ist keine Neuansaat erforderlich, aber ein etablierter Bestand muss zu erkennen sein.
Die Bindungen werden für den Antrag vorgetragen.
Bei einer Verlängerung ist dann zusätzlich hinter den beantragten Flächen ein „V“ im NN zu setzen.
Bei einer Verlängerung der mehrjährigen Blühstreifen kann die Lage geändert werden, wenn sich die beantragten Flächen in der vorgegebenen Kulisse befinden und das vorgeschriebene Saatgut verwendet wird.

Verpflichtende Naturschutzberatung für die FP 3110, 3120, 3210 und 3150

Im Zusammenhang mit der Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität ist eine Naturschutzberatung innerhalb der ersten drei Jahre gemäß Nr. 6.10 der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verpflichtend.

Kontaktinformationen der anerkannten Beratungsfachkräfte

Kombinationsmöglichkeiten von Fördermaßnahmen

Um einen Überblick über die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen (KULAP, 2. Säule) und den Ökoregelungen der 1. Säule zu erhalten, können Sie die Kombinationstabelle nutzen.

Diese finden Sie unter folgendem Link:

MLUK: Kombinationstabelle AUKM-Natura-OER, Herbstantrag2024

Antragstellung

Termine

  • Antragstellung: ab 29.10.2024
  • Eingang der Anträge: bis 31.12.2024
  • Ausschlusstermin: Anträge, die nach dem 31.12.2024 eingehen, werden abgelehnt
  • Einreichung Tierbestandsnachweis ELER: 3.1.2025 bis 13.1.2025
  • Antragsänderungen/Korrekturen: bis 13.1.2025
  • Referenzstand zum Start der Antragstellung: 30.9.2024
  • Programmtechnische Hilfe: 1.11.2024 bis 20.12.2024

Anfragen nur per E-Mail: hotline_bb.profil-inet@data-experts.de

E-Mail-Adresse: im Infofenster des inet-WebClient (oben links)

Abruf des Antrags, weitere Hinweise

Der ELER-Antrag (WebClient) kann im Internet aufgerufen werden:

https://www.agrarantrag-bb.de/

Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link:

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF): Agrarantrag

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Kontakt:

Frau S. Grofe
Agrarförderung

Sachbearbeiterin

Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4712
03371 608 9500

Allgemeine Sprechzeiten Kreisverwaltung Teltow-Fläming

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)