ELER ist der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes. Die nachhaltige und standortangepasste Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen wird im Land Brandenburg weiterhin gefördert. Unter dem Gesichtspunkt für mehr Nachhaltigkeit, Natur- und Klimaschutz werden wieder verschiedene Fördermöglichkeiten angeboten.
Folgende Anträge können für das Jahr 2025 gestellt werden:
FP 890 Förderung naturbetonter Strukturelemente im Ackerbau (mehrjährige Blühstreifen und Ackerrandstreifen) für das Erstantragsjahr 2020
Voraussetzungen:
Ab 2024 gibt es drei neue Kulissen:
Für Nutzungstermine im FP 3110 (Bindungen 2112, 2113, 2114) muss der Antragstellende dem Landwirtschaftsamt einmalig für den Verpflichtungszeitraum einen Bestätigungsvermerk der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) bis zur Bewilligung des Förderantrages vorlegen (gemäß Nr. II A 3.2. der Richtlinie AUKM Biodiversität und Bodenschutz).
Die Kulisse „Natura-2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope“ gilt weiterhin für die Flächen mit dem Antragsjahr 2023.
Die Erstellung von Nutzungsplänen durch die UNB ist gemäß Nr. II B 6.3. der Richtlinie AUKM Biodiversität und Bodenschutz eine Kann-Bestimmung. Aus diesem Grund sind der UNB neue Flächen mitzuteilen und die UNB entscheidet, ob ein Nutzungsplan erforderlich ist. Die Nutzungspläne sind dem Landwirtschaftsamt zu übergeben. Auch wenn kein Nutzungsplan für die beantragten Flächen von der UNB vorgegeben wurde, wird um Mitteilung an das LWA gebeten (Hintergrund: UNB hat die Flächen gesehen).
Bei einer Neuantragstellung (Flächen wurden noch nicht im Ökologischer Landbau gefördert) muss eine vertragliche Vereinbarung mit einer anerkannten Öko-Kontrollstelle eingereicht werden.
Alle Flächen aus 2024, die eine Öko-Bindung am Schlag hatten, werden im ELER-Antrag 2025 mit der neuen Öko-Bindung vorgetragen.
Brachen werden im Jahr 2025 nicht gefördert!
Voraussetzung für die Einreichung des Förderantrages ist die Vorlage eines Nutzungskonzeptes, welches auf Initiative der durch das MLUK beauftragen Niedrigwasserkoordinatoren entstanden ist.
Ansprechpartner können beim Landwirtschaftsamt erfragt werden.
Förderung neuer Kooperativen (KOOP) sind ab 2025 nur für ausgewählte Projekte zugelassen. Diese hatten unter anderem bis 15.09.2024 ein Fachkonzept beim MLUK einzureichen.
Erweiterungen von KOOP hinsichtlich neuer Flächen oder Mitglieder sind möglich.
Es sind keine Erweiterungen möglich. Der Verpflichtungsumfang sollte beibehalten werden.
Im Falle der Verlängerung der Bindung 892/Mehrjährige Blühstreifen ist keine Neuansaat erforderlich, aber ein etablierter Bestand muss zu erkennen sein.
Die Bindungen werden für den Antrag vorgetragen.
Bei einer Verlängerung ist dann zusätzlich hinter den beantragten Flächen ein „V“ im NN zu setzen.
Bei einer Verlängerung der mehrjährigen Blühstreifen kann die Lage geändert werden, wenn sich die beantragten Flächen in der vorgegebenen Kulisse befinden und das vorgeschriebene Saatgut verwendet wird.
Im Zusammenhang mit der Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität ist eine Naturschutzberatung innerhalb der ersten drei Jahre gemäß Nr. 6.10 der Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg zur Förderung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität und des Bodenschutzes auf landwirtschaftlich genutzten Flächen verpflichtend.
Um einen Überblick über die Kombinationsmöglichkeiten der einzelnen Maßnahmen (KULAP, 2. Säule) und den Ökoregelungen der 1. Säule zu erhalten, können Sie die Kombinationstabelle nutzen.
Diese finden Sie unter folgendem Link:
Anfragen nur per E-Mail: hotline_bb.profil-inet@data-experts.de
E-Mail-Adresse: im Infofenster des inet-WebClient (oben links)
Der ELER-Antrag (WebClient) kann im Internet aufgerufen werden:
https://www.agrarantrag-bb.de/
Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter folgendem Link:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF): Agrarantrag
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an untenstehenden Kontakt:
Frau S. Grofe
Agrarförderung
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4712
03371 608 9500
silvia.grofe@teltow-flaeming.de
Allgemeine Sprechzeiten Kreisverwaltung Teltow-Fläming
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle