Das Widerspruchsverfahren zum Antrag der Firma Rosenbauer auf Abriss des sogenannten „Schweizerhauses“ ist abgeschlossen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde will nunmehr den Abriss erlauben.
Dazu erklärt die zuständige Beigeordnete des Landkreises Teltow-Fläming, Dietlind Biesterfeld: „Die Erweiterung der Firma Rosenbauer hier am traditionellen Feuerwehrtechnologie-Standort im Industriegebiet von Luckenwalde sichert für unsere Region qualifizierte Arbeitsplätze in einer zukunftsfähigen Branche. Sie ist daher mehr als wünschenswert.
Im Laufe des Verfahrens musste geklärt werden, ob eine unveränderte Erhaltung des Denkmals einem überwiegenden öffentlichen und wirtschaftlichen Interesse entgegensteht. Außerdem war darüber zu befinden, ob in diesem Fall den Denkmalschutzbelangen nicht auf andere, verhältnismäßige Weise entsprochen werden kann. Als schwerwiegendes öffentliches Interesse haben wir die Sicherung und den Erhalt einer erheblichen Anzahl bestehender sowie die Chance auf Schaffung neuer Arbeitsplätze identifiziert. Diese ist durch die beabsichtigte Erweiterung der Firma in Luckenwalde gegeben. Allerdings war ein Bauantrag für die der Betriebserweiterung dienende Halle zunächst gar nicht gestellt worden.
Bislang offene Fragen konnten im Anschluss an eine konstruktive gemeinsame Beratung, die ich im Dezember mit dem Rechtsvertreter und der Geschäftsführerin der Firma Rosenbauer durchgeführt habe, beantwortet werden. Dabei ging es um die Untersetzung der beabsichtigten Standortentwicklung und alternative Entwicklungsmöglichkeiten für die Firma. Es wurde herausgearbeitet, dass die geplante Entwicklung des Standorts ohne den geplanten Hallenneubau, dem das „Schweizerhaus“ entgegensteht, wirtschaftlich am Standort Luckenwalde tatsächlich nicht umsetzbar ist.
Im Ergebnis sehen wir nunmehr ein überwiegendes öffentliches Interesse am Abriss des „Schweizerhauses“, der Voraussetzung für den Bau einer neuen Produktionshalle ist. So verbleibt einer der größten Gewerbesteuerzahler Luckenwaldes am Standort. Rund 300 Arbeitsplätze werden erhalten, neue geschaffen und damit die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes gesichert. Die Abrisserlaubnis wird an die Erteilung der Baugenehmigung für den beabsichtigten Hallenneubau gekoppelt, denn darin manifestiert sich die Standorterweiterung. Eine öffentlich zugängliche Dokumentation zu dem Denkmal, das weichen muss, soll in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ebenfalls erfolgen.
Nach den Regeln des Landesdenkmalschutzgesetzes wurde nunmehr die beabsichtigte Entscheidung dem Landesamt für Denkmalschutz vorgelegt. Die Untere Bauaufsichtsbehörde erwartet, in Kürze die Abbrucherlaubnis erteilen zu dürfen“, so die Beigeordnete.
Auch Landrätin Kornelia Wehlan freut sich über diese positive Entwicklung. Sie hatte sich seinerzeit mit dem Staatssekretär im Wirtschaftsministerium und der Luckenwalder Bürgermeisterin vor Ort ein Bild von den geplanten Erweiterungen des Unternehmens machen können. „Es wurde gründlich abgewogen, Lösungen für die Denkmalschutzbelange gefunden und dem wichtigen Wirtschaftsstandort – dank eines lösungsorientierten Zusammenwirkens aller Beteiligten – gebührend Rechnung getragen. Ein gutes Zeichen für Luckenwalde und Teltow-Fläming, das Zuversicht für die Herausforderungen am Beginn des neuen Jahres gibt. Ich danke allen, die diesen Prozess sachdienlich begleitet haben, insbesondere der Stadt Luckenwalde, den Abgeordneten des Kreistags und den Landtagsabgeordneten Danny Eichelbaum und Erik Stohn“.
Herr H. Förster-Schüz
Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
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