Schallschutzberatung Flughafenumfeld

Abrechnung von vor dem 1. Januar 2023 genehmigten Maßnahmen bis 1. Januar 2025 – neue Lüfter zum Einsatz im Nachtschutzgebiet verfügbar

Die Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming macht darauf aufmerksam, dass Hauseigentümer im Flughafenumfeld mit noch nicht umgesetzten Schallschutzmaßnahmen diese bis Ende 2025 abrechnen müssen, sofern eine Anspruchsermittlung oder Kostenerstattungsvereinbarung von der FBB GmbH vor dem Jahr 2023 vorliegt. Ausnahmen gelten nach Rechtsauffassung der FBB GmbH nur für Eigentümer, die eine Anspruchsermittlung ab dem 1. Januar 2023 mit einer Dreijahresfrist für die bauliche Umsetzung haben.

Lüfter anstatt geöffneter Fenster – neue Option

Im Bereich des Nachtschutzgebietes werden in den Kostenerstattungsvereinbarungen und Anspruchsermittlungen (Bau) oftmals nur Lüftungsmaßnahmen festgelegt. Ein zusätzlicher Schallschutz ist in den meisten Fällen aufgrund der vorhandenen Bausubstanz nicht notwendig. Allerdings sind bis heute nur sehr wenige dieser Lüftungsmaßnahmen, die das geöffnete Fenster in der Nacht ersetzen sollen, baulich umgesetzt.

Kleiner und günstiger

Nun gibt es für viele Anspruchsberechtigte (vor allem im Nachtschutzgebiet) eine neue Option. Auf dem Schallschutztag der FBB GmbH wurde ein neuer kleiner Kompaktlüfter mit Wärmerückgewinnung vorgestellt. Dieser neue Lüfter ist deutlich kleiner als das bisherige Modell. Es eignet sich für Neubauvorhaben und für Bestandsbauten. Insbesondere Eigentümer, die seit längerem Schallschutzunterlagen vorliegen und die Lüftungsmaßnahmen wegen der zu zahlenden konjunkturbedingen Mehrkosten nicht umgesetzt haben, bietet sich jetzt eine gute preisgünstigere Alternative. Das neue Modell ist deutlich günstiger als der große Lüfter mit Wärmerückgewinnung und somit verringert sich die Zuzahlung erheblich. Für Eigentümer mit Anspruchsermittlungen auf Grundlage der aktuellen Leistungsverzeichnisse 2024 entsteht gar keine Zuzahlung.

Auch im Tagschutzgebiet kann der neue kleine Kompaktlüfter eingesetzt werden. Hier muss allerdings vorab eine technische Prüfung durch die FBB erfolgen, denn der neue Lüfter ist nicht in allen Fällen ausreichend.

Informationen

Wenn Sie sich über den neuen kleinen Kompakt-Lüfter informieren möchten, können Sie sich an die Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming werden und einen Beratungstermin vereinbaren. Anmeldungen sind unter 030 634107900 oder an info@schallschutzberatung-ber.de möglich.

Darüber hinaus steht der Lüfterexperte der Herstellerfirma am 22. August 2024 von 14 bis 17.30 Uhr (nach Terminvereinbarung) für Fachfragen zur Verfügung.

Schallschutzberatung des Landkreises Teltow-Fläming

Mittelstraße 11
12529 Schönefeld

030 634107 900
030 634107 929
www.schallschutzberatung-ber.de

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Do. 9-12 und 13-17.30 Uhr

Bitte vorab Termin vereinbaren, um Wartezeiten zu vermeiden.
Termine auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

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