Tierseuchenallgemeinverfügung aufgehoben

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt informiert: Maßnahmen für Geflügelhaltungen nicht mehr erforderlich

Zusätzlich verfügte Maßnahmen für Geflügelausstellungen und -märkte, Veranstaltungen ähnlicher Art sowie die zusätzlich verfügten Maßregeln für die Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sind nicht mehr erforderlich. Darauf macht das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Teltow-Fläming aufmerksam. Es hatte dazu am 29. September 2023 eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die nun aufgehoben wurde.

Die Aufhebung war möglich, weil sich die Seuchenlage der Geflügelpest sowohl im Hausgeflügel- als auch im Wildvogelbereich in Deutschland und im Land Brandenburg beruhigt hat. Seit über zwei Monaten konnte deutschlandweit kein Ausbruch beim Hausgeflügel und im Land Brandenburg kein Ausbruch bei Wildvögeln nachgewiesen werden.

Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung wird im Amtsblatt 16/2024 des Landkreises Teltow-Fläming veröffentlicht.

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

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