Haushaltssperre für TF – Hintergründe und Auswirkungen

Verwaltungshandeln erklärt

Der Kämmerer der Kreisverwaltung Teltow-Fläming hat am 3. Juni 2024 eine Sperre über den Kreishaushalt verhängt. Grund dafür ist die aktuell prognostizierte Einnahmen-Ausgaben-Situation, die darauf schließen lässt, dass zum Jahresende anstelle eines Überschusses von rund 600.000 Euro ein Gesamtfehlbetrag von rund 18 Millionen Euro zu erwarten ist. Bis auf Widerruf darf der Landkreis nur noch Aufwendungen/Auszahlungen leisten, für die eine rechtliche Verpflichtung besteht.

Der Kämmerer hat alle Fachämter aufgefordert, ihr Budget zu überprüfen und Einsparpotenziale zu ermitteln. Gelingt dies nicht im erforderlichen Umfang, muss ein Nachtragshaushalt erstellt werden. Dies ist mit einem großen Zeitaufwand und möglicherweise mit der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes verbunden.

Ursachen für die Fehlbeträge

1. Energiepreisentwicklung und Tarifentwicklung bei Trägern, die Aufgaben für den Landkreis ausführen

Gleichzeitig wurden Zuwendungen aus dem Brandenburg-Paket* der Landesregierung gekürzt.

2. Mindereinnahmen beim ÖPNV

Auch diese ergeben sich infolge jüngst veranlasster Kürzungen aus dem Brandenburg-Paket* der Landesregierung.

3. Aufwandsentwicklung im Sozialbereich (Bürgergeld, Geflüchtete, Kosten der Unterkunft und Hilfen zur Pflege, Eingliederungshilfe)

Es sind erhöhte Aufwendungen erforderlich für die Grundsicherung für Arbeitssuchende in Höhe von 4,3 Millionen Euro (gestiegene Mieten und Mietnebenkosten, Zuwachs an Fallzahlen durch Geflüchtete aus der Ukraine und  Rechtskreiswechsler aus dem Asyl). Damit verbunden sind auch höhere Aufwendungen für die Erstausstattung, die nicht vollumfänglich durch Mehrerträge ausgeglichen werden.

Erträge aus Rückforderungen und Darlehen werden nicht in der erwarteten Höhe eintreten. Aufgrund einer Gesetzesänderung sind jetzt 5 Prozent (vorher waren es 10 Prozent) des Lebensunterhaltes Berechnungsgrundlage.

Erhöhung der Sozialaufwendungen in Höhe von ca. 6,5 Mio. Euro gegenüber dem Plan (Anstieg der Fallzahlen bei den Hilfen zur Pflege, gestiegene Mieten, Mietnebenkosten und Betreibungskosten im Asylbereich, Mehrkosten im Bereich der Hilfen zur Gesundheit – Landespauschalen und Erstattungen sind nicht mehr kostendeckend).

4. Planabweichung im Bereich des Jugendamts

Es fehlen ca. 1,9 Millionen Euro.
Mindererträge in Höhe von 1,5 Millionen Euro durch Kürzung der Zuwendungen aus dem Brandenburg-Paket der Landesregierung sind zu erwarten.
Höhere Transferaufwendungen werden erforderlich (Bereich Kita – freie Träger – höhere Personalkosten, größere Steigerung als für die Planung avisiert).

5. Gebühren Bauaufsicht

Aufgrund gerichtlicher Feststellungen ist mit ca. 500.000 Euro weniger zu rechnen.

6. Personalaufwendungen

Es liegt eine Unterdeckung der Personalaufwendungen in der Prognose bis 31.12.2024 von ca. 500.000 Euro vor. Der Prognose wurde ein unverändert bestehender Personalbestand zu Grunde gelegt. Von den unbesetzten Stellen sind aber bereits ca. 60 Stellen im Besetzungsverfahren. Insofern kann – unterstellt, dass die gute Entwicklung zur Besetzung offener Stellen anhält – davon ausgegangen werden, dass die Abweichung zum Jahresende größer ausfällt.

*Gegenwärtig findet eine gerichtliche Überprüfung des gesamten Brandenburg-Paketes statt. Eine Entscheidung wird noch im Juni erwartet, die mit weiteren negativen Auswirkungen auf die Kreishaushalte verbunden sein könnte.

 

Weitere und ausführlichere Erläuterungen zu den Abweichungen werden in der Berichterstattung gem. § 29 KomHKV enthalten sein. Die Erstellung läuft plangemäß und die Informationsvorlage wird dem Kreistag in der Sitzung vom 8. Juli 2024 vorliegen. Erst dann kann das Thema Nachtragshaushalt konkretisiert werden.

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