Neuer Online-Service der Ausländerbehörde

Aufenthaltstitel für Geflüchtete aus der Ukraine kann ab sofort online beantragt werden

Geflüchtete aus der Ukraine können eine Aufenthaltserlaubnis ab sofort online beantragen. Möglich macht dies ein neuer Service der Ausländerbehörde des Landkreises Teltow-Fläming. Er ist - neben weiteren Dienstleistungen -  unter dem nachfolgenden Link abrufbar.

Online-Services der Ausländerbehörde Teltow-Fläming 

Die Aufenthaltserlaubnis ist nach 90 Tagen Aufenthalt in Deutschland erforderlich. Außerdem ist sie notwendig, wenn man eine Arbeit aufnehmen oder staatliche Unterstützung beantragen will.

Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen

Sprechzeiten

Aktuell für registrierte Schutzsuchende aus der Ukraine, möglichst nach Terminvereinbarung oder telefonisch:

Mi. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr

Alle anderen nur nach Terminvereinbarung!

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)