Amerikanische Faulbrut bei Honigbienen in Blankenfelde-Mahlow

Tierseuchenallgemeinverfügung regelt weiteres Vorgehen

in Blankenfelde-Mahlow ist die Amerikanische Faulbrut der Bienen (auch als Bienenpest bekannt) festgestellt worden.

Die Amtstierärztin hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen. Darin wird die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow wird mit sofortiger Wirkung zum Sperrbezirk für die Bienenhaltung erklärt. Für den Sperrbezirk gilt Folgendes:

  1. Alle Bienenvölker und -stände im Sperrbezirk sind unverzüglich amtstierärztlich auf Amerikanische Faulbrut der Bienen untersuchen zu lassen.
  2. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.
  3. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.
  4. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Honig, der für den Verzehr durch den Menschen gedacht ist, ist von den Einschränkungen nicht betroffen.

Alle bislang noch nicht registrierten Besitzer von Bienenvölkern und -ständen im Sperrgebiet in der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow werden hiermit aufgefordert, sich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Es hat seinen Sitz Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde und ist unter folgenden Telefonnummern zu erreichen: (03371) 608 2201 oder 2215 oder per E-Mail an veterinaeramt@teltow-flaeming.de. Die Meldepflicht gilt auch für alle eingewanderten Imker unter Vorlage der Wandergenehmigung, soweit bisher nicht erfolgt.

Weitere Informationen:

www.teltow-flaeming.de/amerikanische-faulbrut

Veterinärwesen

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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