möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Zu den vielfältigen Aufgaben des Sachgebietes Hygiene und Umweltmedizin zählen unter anderem:
Infektionsschutz:
- Prävention (Verhütung) von Infektionskrankheiten
- Durchführung von Maßnahmen, die zum Ziel haben, dass sich Infektionskrankheiten nicht ausbreiten (d. h. dass sich gesunde Menschen nicht anstecken)
Überwachung der Einhaltung der Anforderungen an die Hygiene in unterschiedlichen Einrichtungen, unter anderem:
- in medizinischen Einrichtungen (Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyse-Einrichtungen, Praxen niedergelassener Ärzte, ...)
- in Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindergärten sowie Altenpflegeheimen und sonstigen Heimen und Betreuungseinrichtungen
- in Tattoo- und Piercing-Studios, Kosmetik- und Fußpflege-Betrieben
Wasserhygiene:
- Überwachung der Qualität des Trinkwassers
- Überwachung der hygienischen Anforderungen an das Wasser von Badebecken (Schwimmbädern) und von Badegewässern (Badeseen).
Umweltmedizin:
- Beratung bei umweltmedizinischen Fragen oder Problemen, beispielsweise in Zusammenhang mit Schimmelpilzbefall, Eichenprozessionsspinner-Raupenbefall, Vorkommen von Riesenbärenklau, Feinstaub, Hitze, Innenraumklima, ....
Belehrungen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz
Personen, die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben (§ 42 Infektionsschutzgesetz), müssen bei Erstaufnahme ihrer Tätigkeit nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt eine Belehrung entsprechend den Vorgaben des § 43 IfSG erhalten haben. Diese Belehrungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt. Das Gesundheitsamt stellt eine entsprechende Bescheinigung aus (fälschlicherweise oft Rote Karte oder Gesundheitspass genannt).
Das Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin wird hauptsächlich in der Hauptniederlassung in Luckenwalde organisiert. Das Team des Sachgebietes ist aber regelmäßig im Landkreis unterwegs, um die Aufgaben und Pflichten zur Überwachung und Kontrolle gewährleisten zu können.
Die individuellen Möglichkeiten, zu unseren Mitarbeitern Kontakt aufzunehmen, finden Sie unter Ansprechpartner Gesundheitsamt
Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3822
03371 608 9050
martina.tinius@teltow-flaeming.de
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle