Hilfe zum Lebens·unterhalt ist Geld.
Hilfe zum Lebens·unterhalt bekommt man vom Land·kreis.
Manche Menschen sind krank.
Sie können gar nicht mehr arbeiten.
Sie bekommen vorzeitige Alters·rente.
Sie haben wenig Geld.
Manche Menschen sind krank.
Sie können eine Zeitlang nicht arbeiten.
Sie haben wenig Geld.
Manche Menschen können eine Zeitlang nicht 3 Stunden am Tag arbeiten.
Sie finden keine Arbeit.
Sie haben wenig Geld.
Sie können Hilfe zum Lebens·unterhalt bekommen.
Das steht im Sozial·gesetz·buch 12.
Für Sachen zum Anziehen.
Für Essen.
Für Möbel, wenn man keine hat.
Man muss einen Antrag stellen.
Das Sozialamt prüft:
Beim Sozial·amt des Landkreises Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Bei Fragen können Sie anrufen.
Frau John
Raum: C1.1.05
Telefon: 03371 608 3311
Fax: 03371 608 9210
E-Mail: d.john@teltow-flaeming.de
Frau Rhode
Raum: C1.1.04
Telefon: 03371 608 3316
Fax: 03371 608 9210
E-Mail: l.rhode@teltow-flaeming.de
Dienstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 15 Uhr
Donnerstag: von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle