Hindernisse für den Abfluss, die Schifffahrt oder andere Beeinträchtigungen sind zu beseitigen. Wenn der Verursacher ermittelt werden kann, durch den Verursacher. Die Untere Wasserbehörde verpflichtet in diesem Fall den Verursacher zur Beseitigung.
Wenden Sie sich bitte zunächst an den für Ihre Region zuständigen Wasser- und Boden- beziehungsweise Gewässerunterhaltungsverband.
Abflusshindernisse haben der Verursacher oder der Wasser- und Boden- beziehungsweise der Gewässerunterhaltungsverband zu beseitigen. Bei Gefahr im Verzug hilft auch die Feuerwehr.
keine
§ 40 Absatz 3 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
keine
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
Frau R. Weng
Büromitarbeiterin
Zimmer: A5.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2613 03371 608 9170 ramona.weng@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle