Die Reinigung von Abwasser geschieht in Kläranlagen oder großen Klärwerken.
Die Vielfalt der Inhaltsstoffe von Abwasser erfordert unterschiedliche Technologien zur Eliminierung der für das Einleitgewässer schädlichen Stoffe. In der Regel wird für die Abwasserreinigung von kommunalem Abwasser eine Kombination aus mechanischen (Vorreinigung - Rechen, Sandfang), biologischen (sogenannter Belebung mit Kohlenstoff- Stickstoff- und Phosphor- Eliminierung) und chemischen (meist Phosphor-Fällung) Verfahren angewandt.
Die jeweilige Technologie der Abwasserreinigung muss geeignet sein, die erforderlichen Reinigungsziele zu erreichen.
Bau und Betrieb sowie die wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage), die für einen Abwasseranfall von mehr als 8 Kubikmeter pro Tag bemessen ist, bedürfen der Genehmigung oder Planfeststellung.
Die Kläranlage muss in der Lage sein, die in der parallelen wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Einleitwerte (Reinigungszielwerte) dauerhaft und sicher einzuhalten.
Neben dieser Anlagen-Genehmigung ist immer auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
In der Praxis wird immer erst die Erlaubnis erteilt - dann die Genehmigung.
Für Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag, sogenannte kleine Kläranlagen oder Kleinkläranlagen (siehe hierzu: Merkblatt "Kleinkläranlagen"), ist keine Anlagen-Genehmigung sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
formloser Antrag mit Ausführungsplanung in 2-facher Ausführung
§ 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 71 Absatz 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Sie richten sich nach dem Bauwert.
Kläranlagen und Überwachungswerte
Dienstleistung Kleinkläranlage
§ 60 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 71 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Kläranlagen im Geoportal Teltow-Fläming
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle