Um die Jugendlichen beim Übergang in das Berufsleben vor Schädigungen ihrer Gesundheit zu schützen, müssen sie vor der Aufnahme der Berufsausbildung nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.
Im Land Brandenburg erfolgt diese Untersuchung ausschließlich durch den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst in Verbindung mit der Schulentlassungsuntersuchung in der 10. Klasse. Nach der Untersuchung stellt der Schularzt, wenn keine Überweisungsempfehlung zu einem Facharzt erfolgt, die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Diese hat eine Gültigkeit von 14 Monaten. Ohne die Bescheinigung darf der Arbeitgeber den Jugendlichen nicht beschäftigen (§ 32 JArbSchG).
Bei Schulabgang aus einer anderen Klassenstufe wenden Sie sich an die angegebenen Adressen.
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst-Verordnung
Jugendarbeitsschutzgesetz
JArbSchG § 32 Erstuntersuchung
Frau J. Beyer
Arzthelferin
Zimmer: 106
Außenstelle Zossen des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Kirchstraße 1
15806 Zossen
03377 2051 106 03377 2051 109 jana.beyer@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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