Alte Rechte und Befugnisse nach Wasserrecht

Zuständig

Beschreibung

Anmeldung alter Rechte und Befugnisse

Hinweise

alle Nachweise über das Bestehen eines alten Rechtes oder einer Befugnis hat der Anmeldende zu erbringen.

Bitte beachten Sie

Eine mögliche Veröffentlichung in den Medien, dass alte Rechte und Befugnisse anzumelden sind, ist für das Bundesland Brandenburg bisher nicht erfolgt.

Notwendige Unterlagen

Nachweise über das Bestehen eines alten Rechtes oder einer Befugnis

Rechtliche Grundlagen

§§ 20 und 21 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 147 und 149 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2609 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)