Anmeldung alter Rechte und Befugnisse
alle Nachweise über das Bestehen eines alten Rechtes oder einer Befugnis hat der Anmeldende zu erbringen.
Eine mögliche Veröffentlichung in den Medien, dass alte Rechte und Befugnisse anzumelden sind, ist für das Bundesland Brandenburg bisher nicht erfolgt.
Nachweise über das Bestehen eines alten Rechtes oder einer Befugnis
§§ 20 und 21 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den §§ 147 und 149 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
§ 20 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 21 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 147 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2609 03371 608 9170 inis.mai@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle