Ampeln werden fachlich als Lichtzeichenanlagen bezeichnet.
Lichtzeichen sind Verkehrszeichen und gehen Vorrangregeln, vorrangregelnden Verkehrsschildern und Fahrbahnmarkierungen vor.
Unterscheidet wird dabei in Knotenpunktlichtzeichenanlagen (Kreuzungen, Einmündungen), Engstellensignalisierung (z.B. Baustellenampeln) und Fußgängerlichtzeichenanlagen (Fußgängerampel).
Die Einrichtung einer Lichtzeichenanlage kommt in Frage, wenn sich wiederholt Unfälle ereignet haben, die durch eine Lichtsignalsteuerung hätten vermieden werden können, und wenn sich andere Maßnahmen als wirkungslos erwiesen haben oder keinen Erfolg versprechen.
Die Regelung des Verkehrs durch Lichtzeichen setzt eine genaue Prüfung der örtlichen Gegebenheiten, baulicher und verkehrlicher Art voraus und trägt auch nur dann zu einer Verbesserung des Verkehrsablaufs bei, wenn die Regelung unter Berücksichtigung der Einflüsse und Auswirkungen im Gesamtstraßennetz sachgerecht geplant wird.
§ 37 Straßenverkehrsordnung
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