Im Rahmen der Einstellung als auch während des bestehenden Arbeitsverhältnisses sind Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes bei begründeter Veranlassung berechtigt, die Beschäftigten zu verpflichten, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit in der Lage sind. Eine entsprechende ärztliche Untersuchung wird im Gesundheitsamt durchgeführt.
Die ärztliche Untersuchung umfasst die Erhebung der Krankengeschichte, eine körperliche Untersuchung, die Auswertung vorliegender medizinischer Befunde sowie weitere medizinisch-technische Untersuchungen in Abhängigkeit von der Fragestellung.
Das amtsärztliche Gutachten ist Grundlage für die Entscheidung des Auftraggebers.
Einen Untersuchungstermin erhalten Sie von uns, nachdem der Arbeitgeber einen schriftlichen Auftrag mit Verweis auf die Notwendigkeit einer amtsärztlichen Untersuchung in Zusammenhang mit Gesetzen, Verordnungen etc. eingereicht hat.
Über erforderliche Unterlagen werden Sie im Rahmen der Terminvereinbarung informiert.
Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (TVÖD)
Brandenburgischen Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Die amtsärztliche Untersuchung ist gebührenpflichtig.
Die Gebührenerhebung erfolgt entsprechend der Gebührensatzung für Leistungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Landkreis Teltow-Fläming.
Frau S. Stein
Sozialmedizinische Assistentin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3835 03371 608 9050 Saida.Stein@teltow-flaeming.de
Frau N. Käthe
Arzthelferin
Zimmer: C0.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3831 03371 608 9050 Nadine.Kaethe@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle