Anzeigepflichten für Trink- und Brauchwasserversorgungsanlagen

Zuständig

Beschreibung

Die Versorgung mit sauberem und einwandfreiem Trinkwasser ist eine zentrale Aufgabe und von besonderer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Eine Trinkwasserversorgungsanlage ist nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu installieren und zu betreiben. Die Planung und Ausführung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Trinkwasserverordnung) rechtzeitig angezeigt werden. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich verpflichtet die angezeigten Wasserversorgungsanlagen zu überprüfen.

Hinweise

Es ist anzuzeigen:
1. Errichtung einer Trinkwasserversorgungsanlage
2. erstmalige oder Wiederinbetriebnahme
3. bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
4. Eigentümer- oder Nutzungsrechtwechsel auf eine andere Person
5. Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage bzw. Anschluss an ein zentrales Trinkwassernetz

Bitte beachten Sie

Die Anzeige einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 1. bis 4. ist dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 5. ist dem Gesundheitsamt innerhalb von drei Tage schriftlich anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen

ggf. Schichtenverzeichnis des Bohrbrunnens, wasserrechtliche Erlaubnis, Einsatz von Rohrmaterial, Unterlagen zur Wasseraufbereitungsanlage

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG)
Trinkwasserverordnung

Gebühren

Entsprechend der „Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (Gebührenordnung MSGIV – GebOMSGIV) zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II/23 [Nr. 80])

Ansprechpersonen

Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3817 03371 608 9050

Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3818 03371 608 9050

Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3819 03371 608 9050

Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3822 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)