Die Versorgung mit sauberem und einwandfreiem Trinkwasser ist eine zentrale Aufgabe und von besonderer Bedeutung für die öffentliche Gesundheit. Eine Trinkwasserversorgungsanlage ist nach den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik zu installieren und zu betreiben. Die Planung und Ausführung muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben (Trinkwasserverordnung) rechtzeitig angezeigt werden. Das Gesundheitsamt ist gesetzlich verpflichtet die angezeigten Wasserversorgungsanlagen zu überprüfen.
Es ist anzuzeigen:
1. Errichtung einer Trinkwasserversorgungsanlage
2. erstmalige oder Wiederinbetriebnahme
3. bauliche oder betriebstechnische Veränderungen
4. Eigentümer- oder Nutzungsrechtwechsel auf eine andere Person
5. Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage bzw. Anschluss an ein zentrales Trinkwassernetz
Die Anzeige einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 1. bis 4. ist dem Gesundheitsamt vier Wochen vorher schriftlich mitzuteilen.
Die Stilllegung einer Trinkwasserversorgungsanlage nach Punkt 5. ist dem Gesundheitsamt innerhalb von drei Tage schriftlich anzuzeigen.
ggf. Schichtenverzeichnis des Bohrbrunnens, wasserrechtliche Erlaubnis, Einsatz von Rohrmaterial, Unterlagen zur Wasseraufbereitungsanlage
Infektionsschutzgesetz
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz - BbgGDG)
Trinkwasserverordnung
Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3817 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3818 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.11
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3819 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
Frau M. Tinius
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3822 03371 608 9050 hygieneundumwelt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle