Badegewässer, Qualität

Zuständig

Beschreibung

Die im Landkreis Teltow-Fläming ausgewiesenen Badestellen werden während der Badesaison vom 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres in 4-wöchentlichen Abständen durch das Gesundheitsamt überwacht. Die Überwachung beinhaltet die Begehung der Badestelle und die Entnahme von Wasserproben zur mikrobiologischen Untersuchung.
Werden die Qualitätsanforderungen an Badewasser entsprechend der Brandenburgischen Badegewässerverordnung nicht eingehalten, bedeutet das für die Praxis, dass entsprechende Verhaltensempfehlungen wie Warnhinweise bei starkem Algenwachstum oder gar Badeverbote ausgesprochen werden.

Hinweise

Algen- Massenentwicklungen
In einigen Seen kann es erfahrungsgemäß, aufgrund verschiedener Ursachen, zu einer sichtbaren Algen-Massenentwicklung kommen. Dies ist an einer starken Trübung und Verfärbung des Wassers sowie der daraus resultierenden Einschränkung in der Sichttiefe zu erkennen. Bitte beachten Sie die Hinweise zu Algen-Massenentwicklungen an den einzelnen Badestellen.


Überwacht und untersucht werden nur die Badeseen, welche von den jeweiligen Kommunen als Badestelle ausgewiesen sind. Derzeit sind dies:

Badestellen im Landkreis Teltow-Fläming
Glienicksee am Campingplatz Dobbrikow Vordersee in Dobbrikow
Gottower See in Gottow Großer Zeschsee in Zesch am See
Großer Wünsdorfer See in Wünsdorf Großer Wünsdorfer See in Neuhof
Kiessee in Horstfelde (Wasserskianlage) Kiessee in Rangsdorf
Kliestower See in Kliestow Körbaer See in Dahme/Mark
Krummer See in Sperenberg Mahlower See in Blankenfelde-Mahlow
Mellensee in Klausdorf Mellensee in Am Mellensee
Motzener See in Kallinchen Motzener See am Camplingplatz AKK
Rangsdorfer See in Rangsdorf Siethener See in Siethen

Motzener See am Campingplatz "Am Motzener See"
(nicht öffentlich)


Hinweise und Anregungen zur Ausweisung von Badestellen nehmen wir jederzeit gerne entgegen.

Der Gemeingebrauch der Gewässer nach § 43 Abs. 1 des Brandenburgischen Wassergesetzes ist nicht eingeschränkt. Das heißt, dass an allen Gewässern im Landkreis Teltow-Fläming das Baden erlaubt ist, sofern dieses nicht ausdrücklich untersagt ist.

Bitte beachten Sie

Die Richtigkeit der Angaben, insbesondere für die Anwesenheit von Rettungsschwimmern, wird nicht garantiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass auf gekennzeichneten Liegewiesen und Badestellen, gemäß § 4 der Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg, Hunde nicht mitgenommen werden dürfen.

Rechtliche Grundlagen

Bran­den­bur­gi­scher Bade­ge­wäs­ser­ver­ord­nung (BbgBadV)

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Land Brandenburg (BbgGDG)

weitere Informationen

Die Baderegeln der Wasserwacht des DRK

Informationen zu Blaualgen (Flyer)

Informationen zu Badedermatitis (Flyer)

Ansprechpersonen

Herr D. Bahn
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3817 03371 608 9050

Frau I. Götze
Hygieneingenieurin
Zimmer: C0.2.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3818 03371 608 9050

Herr R. Schultze
Gesundheitsaufseher
Zimmer: C0.0.11

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3819 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)