Baulastenverzeichnis, Auskunft

Zuständig

Beschreibung

Einsichtnahme, Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis bzw. Bescheinigung darüber, dass ein konkretes Grundstück baulastenfrei ist.

Hinweise

Es muss bei Antragstellung ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt werden. Folgende Angaben sind immer erforderlich: Gemarkung, Flur und Flurstück; ggf. Straßenname.

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bzw. formloser schriftlicher Antrag

Rechtliche Grundlagen

§ 84 Abs. 5 BbgBO, GebGBbg, BbgBauGebO

Gebühren

  • Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich Prüfung des berechtigten Interesses: je Grundstück 50 bis 200 €, je nach Verwaltungsaufwand
  • Auskunft zu Baulasten einschließlich Prüfung des berechtigten Interesses sowie Negativauskunft: je Grundstück 50 bis 200 €, je nach Verwaltungsaufwand

Links

Ansprechpersonen

Frau C. Schulze
Sachbearbeiterin Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4372 03371 608 9179

Herr O. Möbius
Sachbearbeiter Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4371 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)