Bebauungsplan

Zuständig

Beschreibung

Der Bebauungsplan ist eine Rechtsnorm. Mit ihm setzt die Gemeinde für den jeweiligen Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Rahmen ihrer Planungshoheit ihr Bodennutzungskonzept in unmittelbar geltendes Recht um. Dieses gibt vor, welche Bodennutzungen auf den betroffenen Grundflächen zulässig oder unzulässig sind.

In einem Bebauungsplan können z. B. festgesetzt werden die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen; weiterhin die Mindestmaße für die Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke, die Flächen für Nebenanlagen und Gemeinbedarf, Sport- und Spielanlagen, die höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden usw.

Zur Erlangung einer wirksamen Rechtsnorm führen die Gemeinden ein vorgeschriebenes Verfahren durch. Die Gemeinden werden vor und im Verfahren begleitet und beraten.

Hinweise

Der Bebauungsplan besitzt den Charakter eines Ortsgesetzes (Satzung).

Bitte beachten Sie

Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland sichert Städten und Gemeinden die kommunale Planungshoheit zu. Jede Gemeinde ist daher für ihre Bauleitplanung zuständig und verantwortlich.
Ansprechpartner finden Sie bei den jeweiligen Kommunalverwaltungen.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenordnung

Gebühren

keine

weitere Informationen

Frau S. Lehmann ist Ansprechpartnerin für die Städte Baruth/M., Zossen und die Gemeinden Am Mellensee, Rangsdorf sowie das Amt Dahme/Mark.


Frau K. Reiter ist Ansprechpartnerin für die Städte Ludwigsfelde, Trebbin und die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren.


Frau M. Schönborner ist Ansprechpartnerin für die Städte Luckenwalde, Jüterbog und die Gemeinden Nuthe-Urstromtal, Niederer Fläming und Niedergörsdorf.


Herr J. Kammer ist Ansprechpartner im Rahmen des Plan- und Genehmigungsverfahrens.

Ansprechpersonen

Frau M. Schönberner
Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Zimmer: 1. OG, R. 2

Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde

03371 608 4154 03371 608 9200

Frau K. Reiter
Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Zimmer: 1. OG, R. 3

Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde

03371 608 4153 03371 608 9010

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)