Im Jugendamt werden folgende Verpflichtungen und Erklärungen aufgenommen:
- Erklärung des Vaters zur Anerkennung der Vaterschaft
Dazu die erforderliche Erklärung zur Zustimmung
- der Kindesmutter,
- des Mannes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist oder
- eines gesetzlichen Vertreters des Kindes zu einer solchen Erklärung.
- Erklärung der Mutter zur Anerkennung der Mutterschaft (häufig bei ausländischen Vätern)
- Gemeinsame Sorgeerklärung (für Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind)
- Unterhaltsverpflichtung (Erstverpflichtung, Abänderung) für Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr
Eine Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmungserklärung der Kindesmutter ist bei jedem Jugendamt oder Standesamt, in dem eine Urkundsperson tätig ist, oder beim Notar möglich.
Eine Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung und Sorgeerklärung ist bei jedem Jugendamt, bei dem eine Urkundsperson tätig ist, oder beim Notar möglich.
Das persönliche Erscheinen ist erforderlich.
Beurkundungen sind mit vorheriger Terminvereinbarung, zu den Sprechzeiten, möglich.
Die Amtssprache ist deutsch, ggf. ist ein Dolmetscher mitzubringen.
bei Vaterschaftsanerkennung/Sorgeerklärung/Erklärung der Mutterschaft:
- Personaldokument, Mutterpass, Ledigkeitsbescheinigung bei ausländischen Müttern (vor Geburt des Kindes)
- Personaldokument, Geburtskurkunde des Kindes (nach Geburt des Kindes)
- Geburtsurkunden beider Eltern
Sorgeerklärung, wenn diese nicht gemeinsam mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgt:
- Personaldokument, Mutterpass und Vaterschaftsanerkennung (vor der
Geburt)
- Geburtsurkunde, auf der beide Elternteile eingetragen sind, (nach der Geburt)
Unterhaltsverpflichtung:
- Personaldokument, Unterhaltsforderung des Anspruchsberechtigten, letzter Unterhaltstitel (falls vorhanden).
Bürgerliches Gesetzbuch, Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Beurkundungsgesetz
Herr M. Baier
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt
Zimmer: B6.0.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3429 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
Frau G. Burkert
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.1.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3440 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
Frau F. Czapanski
Sachbearbeiterin Beistandschaft und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3415 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
Herr D. Schmolke
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3422 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
Herr A. Schulze
Sachbearbeiter Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3416 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
Frau S. Schütze
Sachbearbeiterin Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3423 03371 608 9005 beurkundung@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle