Lebensmittelunternehmer, z. B. Milch- oder Eierproduzenten, sind verpflichtet, alle Ergebnisse von Untersuchungen ihrer Produkte auf Dioxine, Dibenzofurane und bestimmte polychlorierte Biphenyle an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zu melden. Die Meldung ist innerhalb von 14 Tagen, nachdem das Untersuchungsergebnis feststeht, abzugeben. Sollte ein gesetzlicher Höchstwert überschritten werden, hat die Meldung unverzüglich zu erfolgen.
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt leitet die Meldung in anonymisierter Form an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weiter.
Dioxine sind Substanzen, die vom Menschen hauptsächlich über tierische Lebensmittel aufgenommen werden. Sie entstehen unter anderem bei Verbrennungsprozessen und sind auch heute noch als Altlasten aus früherer industrieller Produktion im Boden von Bedeutung.
Zu den Dioxinen gehört eine Vielzahl von Substanzen mit sehr unterschiedlichen gesundheitsschädigenden Eigenschaften. Einige können Krebs auslösen. Weltweit wird deshalb eine Verringerung der Belastung angestrebt.
Weitere Informationen zum Thema Dioxine gibt es unter anderem auf der Internetseite des BVL (s. u.).
Die Mitteilung muss in elektronischer Form erfolgen und bestimmte Angaben enthalten. Dazu gehören u. a. der Name und die Anschrift des Unternehmers, die Probenummer, die Art des untersuchten Erzeugnisses, das Messergebnis, die Untersuchungsmethode, Bestimmungsgrenze und Messunsicherheit.
Mustertabellen im Excel-Format unter BVL Dioxine (s. u.)
Verordnung zu Mitteilungs- und Übermittlungspflichten zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen
(Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung - MitÜbermitV)
vom 28. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I S. 58)
§ 44a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 2011 (BGBl. I S. 1770)
keine
BVL Dioxine
Mitteilungs- und Übermittlungsverordnung
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
Erfassungstabellen und Ausfüllhinweise
Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2220 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
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Freitag, 4. Oktober 2024
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