Wegen der hohen Verkehrsdichte durch den Urlaubsverkehr hat der Bundesminister für Verkehr auch an Sonnabenden ein Benutzen stark belasteter Straßen durch Lkw grundsätzlich untersagt. Die Ferienreise-Verordnung wird jährlich für die aktuelle Feriensaison im Bundesverkehrsblatt veröffentlicht.
Zur Zeit des Ferienreiseverkehrs in den Sommerferien gilt somit für Verkehrsbeschränkungen an Wochenenden die Ferienreise-Verordnung.
Lkw über 7,5 t sowie Anhäger hinter Lkw dürfen an Sonnabenden Autobahnen besonders belastete andere Straßen nur in begründeten Fällen nutzen.
Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums können der Text der Ferienreise-Verordnung und spezielle Informationsblätter in Deutsch, Französisch, Englisch bzw. Deutsch, Russisch, Polnisch, Tschechisch im Internet eingesehen werden.
(www.bmvbs.de => "Verkehr" => "Straße"=> "Straßenverkehr"=> "Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit")
Wirtschaftliche Gründe oder Terminzwänge rechtfertigen keine Ausnahme vom Verbot.
Dauerausnahmen bedürfen auch der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer
formeller Antrag; Original oder beglaubigte Kopie der Fahrzeugscheine; ggf. Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK);
Ferienreise-Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr
Einzelausnahmegenehmigung 50,00 Euro für die gesamte Sommerzeit 175,00 Euro;
für jedes weitere Fahrzeug die Hälfte der Gebühr;
>> Text der Ferienreiseverordnung und spezielle Informationsblätter in Fremdsprachen
> GebOSt
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