Festumzüge zählen zu Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und sind in der Regel erlaubnispflichtig. Ausgenommen sind Brauchtumsveranstaltungen.
Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden
Rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen! Bei Veranstaltungen ist auch ein Versicherungsnachweis über die Haftpflicht zu erbringen; ebenso eine sog. Freistellungserklärung.
schriftlicher Antrag mit Angabe der Art der Veranstaltung, Ort (am besten mit einer Lageskizze, in der die abzusperrende Fläche und notwendige zusätzliche Verkehrszeichen eingetragen werden), Dauer, voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer/Gäste, Programmablauf
§ 29 Abs. 2 StVO
10,20 bis 767,00 Euro; (bei außergewöhnlich hohem Aufwand bis zu 2301,00 Euro)
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle