Festumzüge

Zuständig

Beschreibung

Festumzüge zählen zu Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen und sind in der Regel erlaubnispflichtig. Ausgenommen sind Brauchtumsveranstaltungen.

Hinweise

Sind zusätzliche Haltverbote, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder Parkplätze erforderlich, sollten sie gleich mit angegeben werden

Bitte beachten Sie

Rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen! Bei Veranstaltungen ist auch ein Versicherungsnachweis über die Haftpflicht zu erbringen; ebenso eine sog. Freistellungserklärung.

Notwendige Unterlagen

schriftlicher Antrag mit Angabe der Art der Veranstaltung, Ort (am besten mit einer Lageskizze, in der die abzusperrende Fläche und notwendige zusätzliche Verkehrszeichen eingetragen werden), Dauer, voraussichtliche Anzahl der Teilnehmer/Gäste, Programmablauf

Rechtliche Grundlagen

§ 29 Abs. 2 StVO

Gebühren

10,20 bis 767,00 Euro; (bei außergewöhnlich hohem Aufwand bis zu 2301,00 Euro)

Link

> GebOSt

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)