Kartenführerscheine, die vor dem 19.01.2013, sowie Papierführerscheine, die bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurden, sind gestaffelt umzutauschen:
Ausstellung vor dem 19. Januar 2013: Umtausch gestaffelt NACH AUSSTELLUNGSDATUM
Ein Umtausch der Führerscheine muss bis zu den aufgeführten Fristen abgeschlossen sein. Konkret bedeutet das, dass bis zum Ablauf der jeweiligen Frist der Inhaber bzw. die Inhaberin einer Fahrerlaubnis den neuen Führerschein in der Hand halten muss. Ist die Umtauschfrist abgelaufen, verliert der Führerschein seine Gültigkeit. Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Neben dem Antrag (erhältlich bei der Fahrerlaubnisbehörde, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) sind vorzulegen:
Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle