Führerschein, Verlust

Zuständig

Beschreibung

Bei vorhandenem Nachweis der Fahrerlaubnis kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden (gültig bis max. 12 Wochen).

Hinweise

Sollten Sie den verloren gemeldeten Führerschein finden, ist dieser unverzüglich abzuliefern.

Notwendige Unterlagen

Die Beantragung ist formgebunden und kann nur bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde gestellt werden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.

  • Identitätsnachweis z.B. durch gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
  • ein biometrisches Passbild
  • eidesstattliche Versicherung

zusätzlich bei Diebstahl:

  • Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei in deutscher Sprache, aus der hervorgehen sollte, dass der Führerschein gestohlen wurde.
  • Persönliche Vorsprache erforderlich, da unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

Rechtliche Grundlagen

Straßenverkehrsgesetz (StVG), Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Ansprechpersonen

Herr N. Patzer
Sachgebietsleiter Fahrerlaubnis/Fahrschulwesen
Zimmer: 17

03371 608 2820 03371 608 9061

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)