Der Gewässerrandstreifen umfasst beidseitig einen 10-Meter-Streifen von der Uferlinie oder der Böschungsoberkante zu Gewässern I. Ordnung und einen 5-Meter-Streifen bei Gewässern II. Ordnung.
Gewässer I. Ordnung sind: Nieplitz mit Blankensee, Grössinsee, Schiaßer See; Nottekanal mit Mellensee; Nuthe mit Königsgraben Luckenwalde.
Gewässer II. Ordnung sind alle anderen oberirdischen Gewässer.
Gewässerrandstreifen dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen.
Anlagen im Gewässerrandstreifen sind genehmigungspflichtig.
Von verbotenen Handlungen können Ausnahmen zugelassen werden.
ohne
§ 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 77a Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
ohne
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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Am Nuthefließ 2
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