Grünabfälle aus dem Garten können über Laubsäcke oder Gehölzschnittbündel vom Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) entsorgt oder eigenständig auf öffentliche Kompostieranlagen gebracht werden.
Laubsäcke und Banderolen für Bündel können Sie in den Vertriebsstellen käuflich erwerben. Die Adressen der Vertriebsstellen finden Sie im Abfallkalender des SBAZV.
Die Abholung der Laubsäcke und Gehölz-Bündel erfolgt von März bis Dezember in einem vierwöchentlichen Rhythmus direkt vor Ihrem Grundstück. Im November, wenn besonders viel Laub wegzuräumen ist, erfolgt die Entsorgung im zweiwöchentlichen Rhythmus. Die exakten Tourenpläne entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender des SBAZV.
Grünabfall kann auch auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme abgegeben werden. Die Preise entnehmen Sie bitte der gültigen Entgeltordnung des SBAZV.
Wenn Sie größere Mengen abgeben möchten, setzen Sie sich bitte mit den Kompostierungsanlagen in Verbindung.
Die Laubsäcke können Sie mit Laub, Mähgut, Zweigen (klein), Tannenzapfen, Unkräutern oder Heckenschnitt befüllen. Die Säcke dürfen aber nicht schwerer als 20 kg sein.
Bei Gehölzschnitt dürfen die Bündel eine Länge von 1,5 Meter nicht überschreiten, die Äste dürfen nicht stärker als 15 cm sein.
Küchenabfälle, Essensreste, Fleisch, Gräten und Knochen gehören nicht in den Laubsack. Diese Abfälle sind über die Restmülltonne zu entsorgen.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung
Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (Abfallentsorgungssatzung)
Bei Entsorgung über den SBAZV gemäß Gebührensatzung des SBAZV.
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Abfallentsorgungssatzung und Gebührensatzung des SBAZV
Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2413 03371 608 9170 u.bayarsaikhan@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle