Die Honigbiene ist die wichtigste und nützlichste Tierart für die Bestäubung der Mehrzahl unserer 2000 bis 3000 heimischen Blütenpflanzen. Das schließt Wild- und Naturpflanzen ein. Diese perfekte Partnerschaft zwischen Biene und Pflanze ist das Ergebnis einer mehr als 100 Millionen Jahre währenden gemeinsamen Entwicklung. Wird die Verbindung gedankenlos zerstört, ist keine Ersatzlösung möglich. Eine Katastrophe wäre die Folge.
Bienenkrankeiten und -parasiten, wie die Varroatose, die Amerikanische Faulbrut oder der kleine Beutenkäfer gefährden zunehmend die Bienenbestände.
Daher sind diese Tierseuchen anzeige- und bekämpfungspflichtig.
Durch gezielte Untersuchungsmaßnahmen (Monitoring) wird der Gesundheitszustand der Bienen überwacht.
Wer Bienen halten will, hat die Haltung spätestens bei Beginn der Tätigkeit dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und ihres Standortes anzuzeigen.
Wer mit Bienenvölker wandert oder Völker verkaufen möchte benötigt eine Amtstierärztliche Bescheinigung. Voraussetzung ist eine mikrobiologische Untersuchung der Völker)
keine
Tierseuchengesetz, Bienenseuchen-Verordnung
keine
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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