Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, Erlaubnis zur Ausübung

Zuständig

Beschreibung

Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, bedarf hierzu einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz.
Zuständig für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, ist das örtlich zuständige Gesundheitsamt (in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat).
Nach Prüfung der Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Weiterleitung an das Gesundheitsamt der Stadt Potsdam zur Durchführung der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten der Antragstellerin/des Antragstellers.

Hinweise

Mindestalter: 25 Jahre

Bitte beachten Sie

Es ist eine persönliche Antragstellung im Gesundheitsamt notwendig, bei der ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen ist.

Notwendige Unterlagen

Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis,
Lebenslauf,
Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 1 Monat),
Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 1 Monat),
Schulzeugnis (mind. Abschluss 8. Klasse)
Informationsblatt Rücktritts- und Prüfungsunfähigkeitsregelung

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17. Februar 1939 (RGBl. I S. 251), in der derzeit gültigen Fassung,
Durchführung des Heilpraktikergesetzes - Richtlinie des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur Durchführung des Verfahrens zur Erteilung einer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz vom 8. März 2012 (Amtsblatt für Brandenburg Nr. 12),
Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz in der Fassung vom 18.04.1975 (BGBI. I S. 967), in der derzeit gültigen Fassung

Gebühren

Die Entscheidung über die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie ist gebührenpflichtig. Vom Gesundheitsamt werden 106 Euro erhoben. Die Gebührenerhebung beruht auf der Vierten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung MSGIV vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II Nr. 80), Tarifstelle 7.13.3.1. Für einen Ablehnungsbescheid ist eine Gebühr von 53 Euro zu entrichten.

Links

weitere Informationen

Bei einem fristgerechten Rücktritt bzw. einer fristgerechten Antragsrücknahme bis 14 Tage (Kalendertage) vor dem Überprüfungstermin, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 53,00 EUR erhoben. Im Übrigen erfolgt die Rückerstattung der jeweiligen Prüfungsgebühr. Hierfür ist das vorgegebene Rücktrittsformular zu verwenden, welches unter folgendem Link hinterlegt ist: Heilpraktikerüberprüfung - allgemeine Heilpraktikererlaubnis | Landeshauptstadt Potsdam

Dies gilt ebenfalls bei rechtzeitiger Vorlage (spätestens am Prüfungstag) der Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit (ärztliche Bescheinigung). Hierfür ist das vorgegebene Formular zur Prüfungsunfähigkeit zu verwenden, welches unter folgendem Link hinterlegt ist: Heilpraktikerüberprüfung - allgemeine Heilpraktikererlaubnis | Landeshauptstadt Potsdam

Bei einem unentschuldigten Fernbleiben bzw. nicht fristgerechten Rücktritt gilt die Prüfung als nicht bestanden und der Antrag wird kostenpflichtig abgelehnt. Näheres regelt entsprechender Gebührenbescheid.

Ansprechpersonen

Frau A. Fellenberg
Sachbearbeiterin Medizinalaufsicht
Zimmer: C0.1.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3807 03371 608 9050

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Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)