Unternehmen der Landwirtschaft können ihre Investitionsvorhaben mittels Zuschüsse des Förderprogramms - Einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen finanzieren.
Die Richtlinie unterteilt sich in drei Förderschwerpunkte:
- Langlebige Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse dienen,
- Investitionen zur Erzeugung, Verarbeitung und Direktvermarktung von Produkten des Gartenbaus und der Imkerei und
- Investitionen zur Schaffung zusätzlicher, nichtlandwirtschaftlicher Einkommensquellen.
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin vom 6. September 2022
Die Antragstellung ist zu einem festen Termin des jeweiligen Kalenderjahres möglich. In Abhängigkeit von den verfügbaren Haushaltsmitteln können weitere Termine festgelegt werden. Die Veröffentlichung der Termine erfolgt über die Internetseite der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Es werden keine Fördermittel gewährt, wenn mit der Maßnahme bereits begonnen wurde!
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Formgebundener Antrag
Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz über die Gewährung von Zuwendungen für einzelbetriebliche Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen im Land Brandenburg und Berlin vom 6. September 2022
Keine
Frau I. Brunnhuber
Sachbearbeiterin Agrarentwicklung/investive Förderung
Zimmer: C3.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4721 03371 608 9500 ilka.brunnhuber@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle