Jugendarbeit

Zuständig

Beschreibung

Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Diese sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen, von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden. Sie sollen so zur Selbstbestimmung befähigt sowie zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.

Schwerpunkte der Jugendarbeit:
1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
4. internationale Jugendarbeit,
5. Kinder- und Jugenderholung,
6. Jugendberatung.

Beratung von:
- Trägern der Jugendhilfe
- Städten, Gemeinden und Ämtern
- Jugendgruppen und - initiativen
Beratung zu:
- inhaltlichen Schwerpunkten und Angeboten in der Jugendarbeit und zu
Qualitätsanforderungen
- gesetzlichen Grundlagen
- Trägeraufgaben
- Vereinsgründungen insbesondere im Arbeitsfeld der offenen Jugendarbeit und der Mobilen Jugendarbeit/Streetwork

- Hilfestellung bei der Planung und Durchführung von Fortbildungen für Fachkräfte und Multiplikatoren aus diesem Arbeitsfeld
- Unterstützung beim Aufbau und Begleitung von regionalen Arbeitsgruppen und Arbeitsgemeinschaften gemäß § 78 SGB VIII
- Prüfung von Anerkennungen als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Hinweise

Eine Förderung von Freizeiteinrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Maßnahmen der außerschulischen Jugendbildung, internationale Jugendbegegnungen, Jugendpflegematerial von größerem Wert und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern ist über die "Richtlinie des Jugendamtes zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming" möglich.

Notwendige Unterlagen

Die Anträge zur Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming erhalten Sie bei den untenstehenden Ansprechpartner*innen.
Formloser Antrag zur Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Rechtliche Grundlagen

- SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII)
- Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Teltow-Fläming (Beschluss Nr. 5-3799/19-II vom 29.04.2019)
- Richtlinie für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII in Verbindung mit § 16 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches des Sozialgesetzbuches Kinder- und Jugendhilfe (AG-KJHG) im Landkreis Teltow-Fläming vom 01.01.2003

Links

Ansprechpersonen

Herr R. Müller
Sachgebietsleiter
Zimmer: A7.0.14

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3552 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

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