Das Jugendamt hat im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken.
Die Sozialarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe (JGH) haben bei strafmündigen Jugendlichen/jungen Volljährigen (wer zur Tatzeit 14, aber noch nicht 21Jahre alt ist) nach Straftaten zu prüfen, ob für sie das Jugendgerichtsgesetz oder das Erwachsenenstrafrecht anzuwenden ist.
Sie bereiten die Jugendlichen/jungen Volljährigen auf die Hauptverhandlung beim Jugendgericht vor, organisieren die Weisungen der Jugendrichter*innen und prüfen die Erfüllung der Weisungen gegenüber den jungen Straftäter*innen. Die Jugendlichen/jungen Volljährigen werden während dieser Zeit von den der Sozialarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe begleitet.
Die Sozialarbeiter*innen der Jugendgerichtshilfe haben die Aufgabe, jungen, unter Verdacht stehenden Straftäter*innen Hilfe anzubieten. Diese kann jedoch nur geleistet werden, wenn die Hilfe angenommen wird.
Sozialgesetzbuch Achtes Buch, Jugendgerichtsgesetz, andere angrenzende gesetzliche Grundlagen
keine
Herr G. Ehrlinger
Sachbearbeiter Jugendgerichtshilfe
Zimmer: A7.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3501 03371 608 9150 jugendgerichtshilfe@teltow-flaeming.de
Frau J. Schmidt
Sachbearbeiterin Jugendgerichtshilfe
Zimmer: A7.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3502 03371 608 9150 jugendgerichtshilfe@teltow-flaeming.de
Herr U. Hüttner
Sachbearbeiter Jugendgerichtshilfe
Zimmer: A7.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3503 03371 608 9150 jugendgerichtshilfe@teltow-flaeming.de
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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