Bau und Betrieb sowie die wesentlichen Änderung einer Abwasserbehandlungsanlage (Kläranlage), die für einen Abwasseranfall von mehr als 8 Kubikmeter pro Tag bemessen ist, bedürfen der Genehmigung.
Die Kläranlage muss in der Lage sein, die in der parallelen wasserrechtlichen Erlaubnis festgelegten Einleitwerte (Reinigungszielwerte) dauerhaft und sicher einzuhalten.
Neben dieser Anlagen-Genehmigung ist immer auch eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. In der Praxis wird immer erst die Erlaubnis erteilt - dann die Genehmigung.
Für Kläranlagen mit einem Abwasseranfall bis 8 Kubikmeter pro Tag, sogenannte kleine Kläranlagen oder Kleinkläranlagen (siehe hierzu: Merkblatt Kleinkläranlagen), ist keine Anlagen-Genehmigung sondern nur eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
formloser Antrag mit Ausführungsplanung (2- fache Ausführung)
§ 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 71 Absatz 2 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
Sie richten sich nach dem Bauwert.
Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2607 03371 608 9170 iris.effenberger@teltow-flaeming.de
Frau M. Lewanzik
SB Gewässerbenutzung und Abwasserbehandlung
Zimmer: A5.3.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2608 03371 608 9170 Marieke.Lewanzik@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle