Pflege durch Sozialstationen (Pflegesachleistung)

Zuständig

Beschreibung

Anspruchsberechtigt sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im täglichen Leben auf Dauer in erheblichem Umfang Hilfe benötigen.

Die Pflege beinhaltet die teilweise oder vollständige Übernahme von Hilfen aus den Bereichen Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beaufsichtigung und Anleitung zur eigenständigen Übernahme der Verrichtung.

Hinweise

Pflegebedürftige haben entsprechend ihrer Pflegestufe die Wahlmöglichkeit zwischen Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen oder Pflegesachleistungen. Auch eine Kombinationsleistung zwischen Geld- und Sachleistungen ist möglich.

Die Sachleistungen beinhalten die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst oder einer Sozialstation.
Der Anspruch auf Pflegesachleistungen umfasst je Kalendermonat Pflegeeinsätze bis zu einem Gesamtwert:
- in der Pflegestufe I - 384 Euro
- in der Pflegestufe II - 921 Euro
- in der Pflegestufe III - 1.432 Euro
In besonders schweren Einzelfällen können Pflegesachleistungen bis zu einem Gesamtwert von 1.918 Euro monatlich gewährt werden.

Bei Verhinderung der Pflegeperson im häuslichen Bereich übernimmt die Pflegekasse die Kosten für längstens 4 Wochen bis zu 1.432 Euro im Kalenderjahr.

 

Bitte beachten Sie

Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) sind vorrangig.
Die Hilfe zur Pflege wird einkommens- und vermögensabhängig gewährt.

Notwendige Unterlagen

- Formloser Antrag
- Ärztliches Attest mit Angabe der Diagnosen
- Sozialhilfeantrag
- Bescheid der Pflegekasse oder
- Mitteilung über Antragstellung bei der Pflegekasse

Rechtliche Grundlagen

- Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 61 ff SGB XII
- Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

Gebühren

keine

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Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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