Schwerbehinderte Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Land Brandenburg haben nach Vollendung des ersten Lebensjahres Anspruch auf Pflegegeld. Es dient dem Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.
Das Pflegegeld beträgt je Kalendermonat
a) 177,60 Euro ab 1. Januar 2016,
b) 192,40 Euro ab 1. Januar 2018.
Anspruchsberechtigt sind:
Personen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XI (Pflegeversicherungsgesetz)
a) mit Verlust beider Beine im Oberschenkelbereich oder beider Hände,
b) mit Lähmungen oder gleichartigen Behinderungen, wenn dadurch auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, Betreuungsbedarf zur Sicherung der körperlichen Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung besteht.
Das Pflegegeld nach dem Landespflegegeldgesetz wird ohne Anrechnung von Einkommen und Vermögen gezahlt.
Das Pflegegeld wird auf Antrag geleistet.
Schwerbehinderte Menschen in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen (z. B. Internate, Wohnheime) erhalten kein Pflegegeld nach diesem Gesetz.
Erhält der schwerbehinderte Mensch Leistungen für die gleiche Behinderung nach anderen Rechtsvorschriften (z. B. Bundesversorgungsgesetz, gesetzliche Unfallversicherung, Unfallfürsorge usw.), besteht kein Anspruch nach dem Landespflegegeldgesetz.
1. Formloser Antrag
2. Kopie des Schwerbehindertenausweises
3. Kopie des Bescheides zum Schwerbehindertenausweis vom Amt für Soziales und Versorgung Cottbus
4. Wenn vorhanden, Bescheid der Pflegekasse über die Ablehnung einer Pflegestufe gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)
Gesetz über die Leistung von Pflegegeld an Schwerbehinderte, Blinde und Gehörlose im Land Brandenburg (Landespflegegeldgesetz - § 2 Nr. 1 LPflGG).
keine
Hilfe zur Pflege
Selbsthilfegruppen
Verbände und Vereine
Pflegegeld gemäß dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Pflege durch Sozialstationen (Pflegesachleistung)
Frau V. Krohn
Sachbearbeiterin Sozialhilfe (Neuantragsbearbeitung und allgemeine Auskünfte)
Zimmer: C1.1.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
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Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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