Die Anzahl der Punkte richtet sich nach der Schwere des Verkehrsverstoßes.
Geldbußen unter 60 Euro werden nicht in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) in Flensburg eingetragen.
Die Punkte werden durch das KBA vergeben. Die Bußgeldstelle ist gesetzlich verpflichtet, eintragungspflichtige Verkehrsverstöße dem Kraftfahrt-Bundesamt mitzuteilen. Sie treten als Nebenfolge eines Bußgeldbescheides ein, sobald der Bescheid rechtskräftig ist. Insofern werden der oder die Punkte mit dem Tage der Rechtskraft in Flensburg eingetragen.
Im Regelfall erfolgt die Tilgung gemäß § 29 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetzt (StVG) automatisch nach zwei Jahren und sechs Monaten bzw. nach fünf Jahren (je nach Schwere des Verkehrsvergehens)
Zu weiteren Fragen der Tilgung von Punkten informiert Sie das KBA.
Wenn Sie sich über Ihren Punktestand und Punkteabbau informieren möchten, können Sie diese Auskünfte über das KBA erhalten.
Frau P. Schliebner
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2741 03371 608 9060 petra.schliebner@teltow-flaeming.de
Herr M. Lummert
Sachbearbeiter
Zimmer: A7.3.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2745 03371 608 9060 marco.lummert@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle