Satzungen zur Niederschlagswasserbeseitigung

Zuständig

Beschreibung

Die Gemeinden können durch Satzung vorsehen, dass Niederschlagswasser auf den Grundstücken, auf denen es anfällt, versickert werden muss. Niederschlagswasser von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Flächen ist zu fassen und schadlos zu versickern. Die Satzung bedarf der Zustimmung durch die Wasserbehörde.

Derzeit verfügt im Landkreis Teltow-Fläming nur die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow über eine Niederschlagsentwässerungssatzung.

Hinweise

Die Satzungshoheit liegt ausschließlich bei Ihrer Gemeinde oder dem Abwasserzweckverband.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 54 Absatz 4 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Unterliegen Sie einer solchen Satzung, können Gebühren und Beiträge fällig werden.

Links

Ansprechpersonen

Frau I. Effenberger
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Abwasser (Regenwasser)
Zimmer: A5.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2607 03371 608 9170

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

03371 608 2606 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)