Das Schornsteinfegerrecht dient dem Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeinsparung. Überwacht werden Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und Dunstabzugsanlagen. Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden und Räumen, Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger sowie mehrere Behörden nehmen Aufgaben aus dem Schornsteinfegerrecht wahr.
Das Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming ist Aufsichtsbehörde über die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger hinsichtlich ihrer Aufgaben, Befugnisse und Pflichten. Es ist insbesondere zuständig für die
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger verwalten einen Kehrbezirk und erfüllen in diesem Rahmen hoheitliche Aufgaben. Insbesondere führen sie das Kehrbuch, kontrollieren die Einhaltung der Eigentümerpflichten, führen Feuerstättenschauen, Erstüberprüfungen, Bauabnahmen, anlassbezogene Überprüfungen und Ersatzvornahmen durch und erlassen Feuerstätten- und Lüftungsanlagenbescheide. Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger üben ihr Amt höchstpersönlich und unparteiisch aus.
Das Ordnungsamt bestellt die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerinnen und Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Teltow-Fläming befristet auf längstens sieben Jahre. Die Bestellung wird in der Bestellungsliste öffentlich bekanntgegeben.
Freie und frei werdende Bezirke werden auf https://www.service.bund.de/ öffentlich ausgeschrieben. Hinweise zu den Bedingungen einer Bestellung, dem Ausschreibungs- und Auswahlverfahren, den erforderlichen Bewerbungsunterlagen und den anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der jeweiligen Ausschreibung.
Nächste Ausschreibung:
Die Vergabe des Bezirkes TF 140 zum 1. Oktober 2026 wird voraussichtlich am 1. Juni 2026 öffentlich auf https://www.service.bund.de/ ausgeschrieben.
Es werden Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 6 der Anlage zu § 1 MWAEGebO erhoben.
Herr P. Koch
Sachbearbeiter Schornsteinfegerangelegenheiten
Zimmer: B2.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2117 03371 608 9020 peter.koch@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle