Das Schornsteinfegerrecht dient dem Zweck der Erhaltung der Betriebs- und Brandsicherheit, des Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Energieeinsparung. Überwacht werden Feuerungsanlagen, Lüftungsanlagen und Dunstabzugsanlagen. Eigentümer*innen von Gebäuden und Räumen, Schornsteinfeger*innen, bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen und mehrere Behörden nehmen Aufgaben aus dem Schornsteinfegerrecht wahr.
Das Ordnungsamt des Landkreises Teltow-Fläming bearbeitet Anfragen von Bürger*innen, Beschwerden über bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger*innen und Widersprüche gegen Feuerstätten- und Lüftungsanlagenbescheide. Darüber hinaus ist das Ordnungsamt zuständig, Eigentümerpflichten zwangsweise und kostenpflichtig durchzusetzen sowie Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 5.000,00 Euro zu ahnden. Hierzu erlässt es Duldungsverfügungen, Zweitbescheide, Gebührenfeststellungsbescheide und Bußgeldbescheide.
Eigentümer*innen von Gebäuden und Räumen sind insbesondere verpflichtet,
Eigentümer*innen haben die freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten beauftragen. Welche Schornsteinfegerbetriebe Schornsteinfegerarbeiten ausführen dürfen, entnehmen Eigentümer*innen dem Schornsteinfegerregister des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Für hoheitliche Aufgaben sind ausschließlich die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen zuständig. Die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger*innen des Landkreises Teltow-Fläming werden in der Bestellungsliste öffentlich bekanntgemacht.
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Schornsteinfegerzuständigkeitsverordnung (SchfV)
Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung (BbgKÜO)
Es werden Verwaltungsgebühren gemäß Tarifstelle 6 der Anlage zu § 1 MWAEGebO und § 107 OWiG erhoben.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE)
Landesinnungsverband des Schornsteinfegerhandwerks Brandenburg
Herr P. Koch
Sachbearbeiter Schornsteinfegerangelegenheiten
Zimmer: B2.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2117 03371 608 9020 peter.koch@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle