An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht zur Beförderung von Frischwaren und leichtverderblichen Gütern und für einen bestimmten kombinierten Güterverkehr.
Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums können der Text der Ferienreise-Verordnung und spezielle Informationsblätter in Deutsch, Französisch, Englisch bzw. Deutsch, Russisch, Polnisch, Tschechisch im Internet eingesehen werden.
Wirtschaftliche Gründe oder Terminzwänge rechtfertigen keine Ausnahme vom Verbot.
Dauerausnahmen bedürfen auch der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer.
- schriftlicher Antrag
- Original oder beglaubigte Kopie der Fahrzeugscheine; ggf. Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK)
§ 30 Abs. 3 StVO
50 bis 300 Euro pro erstes Fahrzeug. Jedes weitere Fahrzeug die Hälfte der Gebühr.
Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2720 03371 608 9060 b.hinze@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
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Sprechzeiten
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle