Sonntagsfahrverbot

Zuständig

Beschreibung

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Sonntagsfahrverbot gilt nicht zur Beförderung von Frischwaren und leichtverderblichen Gütern und für einen bestimmten kombinierten Güterverkehr.

Hinweise

Nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums können der Text der Ferienreise-Verordnung und spezielle Informationsblätter in Deutsch, Französisch, Englisch bzw. Deutsch, Russisch, Polnisch, Tschechisch im Internet eingesehen werden.

Bitte beachten Sie

Wirtschaftliche Gründe oder Terminzwänge rechtfertigen keine Ausnahme vom Verbot.
Dauerausnahmen bedürfen auch der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer.

Notwendige Unterlagen

- schriftlicher Antrag
- Original oder beglaubigte Kopie der Fahrzeugscheine; ggf. Bescheinigung von der Industrie- und Handelskammer (IHK)

Rechtliche Grundlagen

§ 30 Abs. 3 StVO

Gebühren

50 bis 300 Euro€ pro erstes Fahrzeug. Jedes weitere Fahrzeug die Hälfte der Gebühr.

Ansprechpersonen

Frau B. Hinze
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.3.10

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2720 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)