Tierpensionen sind gewerbliche Einrichtungen zur vorübergehenden Haltung von Tieren anderer Besitzer, z. B. in der Urlaubszeit. Wer eine Tierpension führen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz. Diese Erlaubnis ist über das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt beim Landkreis Teltow-Fläming zu beantragen.
Folgende Voraussetzungen sind für diese Erlaubnis zu erfüllen:
1. Fachkenntnisse der für die Tätigkeit verantwortlichen Person (z. B. eine abgeschlossene Ausbildung zum Tierpfleger(in), Tierpflegemeister(in) oder eine andere abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus- oder Weiterbildungen, die zum Umgang mit Pferden, Hunden, Katzen, Ziergeflügel, Heimtieren oder sonst zur Aufnahme vorgesehener Tiere befähigen)
2. Zuverlässigkeit der verantwortlichen Person (Nachweis durch ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis)
3. Die Räume und Einrichtungen für die Ausübung der Tätigkeit müssen eine tierartgerechte Ernährung, Pflege und Unterbringung der gehaltenen und angebotenen Tiere ermöglichen.
Das polizeiliche Führungszeugnis ist bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu beantragen.
Aktuelles polizeiliches Führungszeugnis, Nachweise der beruflichen Qualifikation (siehe Hinweise Nr. 1), Skizze oder Bauplan der Betriebsräume, Beschreibung der Einrichtungen zur Unterbringung und Versorgung der Tiere
Tierschutzgesetz, Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Tierschutzgesetz
nach Gebührenordnung
Herr T. Schröder
Amtlicher Tierarzt, Sachgebietsleiter
Zimmer: C1.2.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2211 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
Frau J. Lorenz
Sachbearbeiterin Veterinärwesen
Zimmer: C1.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2215 03371 608 9040 veterinaeramt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle